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FMA: Rundschreiben zu Fragen der Umsetzung der Prospektrichtlinie
Durch die Kapitalmarkt-Novelle BGBl I 2005/78 wurden ua das Kapitalmarktgesetz geändert und die Vorgaben der Prospektrichtlinie umgesetzt. Dabei wurden neue Vorschriften eingeführt und alte Begriffsbestimmungen durch neue ausgetauscht.
Die Finanzmarktaufsicht hat in einem Rundschreiben vom zu Fragen der Umsetzung der Prospektrichtlinie im Kapitalmarktgesetz und Börsegesetz ihre Rechtsansicht zu den neuen Bestimmungen des KMG, des BörseG und der ProspektV veröffentlicht. Das Rundschreiben soll den Emittenten zur Information über die Anforderungen, die sich aus den Bestimmungen der genannten Vorschriften ergeben, dienen.
Das Rundschreiben ist abrufbar unter: