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GesRZ 2, April 2007, Seite 75

Europäische Gemeinschaft: Maßnahmen zur Unternehmenstransparenz

Am hat die Europäische Kommission Maßnahmen zur Vervollständigung der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) beschlossen (Richtlinie 2007/14/EG derS. 76 Kommission vom mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind). Zweck der Transparenzrichtlinie und der zugehörigen Durchführungsmaßnahmen ist es, die Qualität jener Informationen zu verbessern, die Anlegern über die Entwicklung und Finanzlage eines Unternehmens sowie über Veränderungen bei bedeutenden Beteiligungen zur Verfügung stehen, sowie leistungsfähigere Märkte und eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Durchführungsmaßnahmen stellen dabei keine inhaltliche Erweiterung, sondern eine Ergänzung der Transparenzrichtlinie in den Bereichen

  • Offenlegung von Finanzdaten in Halbjahresberichten der Emittenten, zOffenlegung bedeutender Beteiligungen durch Investoren,

  • Mindestnormen für die europaweite öffentliche Verbreitung vorgeschriebener Informationen und

  • Mindestanforderungen für die Anerkennung der Gl...

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