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GesRZ 2, April 2007, Seite 76

Europäische Privatgesellschaft (EPG)

Das Europäische Parlament hat am eine Entschließung mit Empfehlungen an die Kommission zum Statut der Europäischen Privatgesellschaft (EPG) verabschiedet und die Kommission aufgefordert, noch im Jahre 2007 einen Gesetzgebungsvorschlag für ein Statut der EPG vorzulegen. Die EPG als Rechtsform für grenzüberschreitend tätige kleine und mittelständische Unternehmen könne bestehende Handelshemmnisse abbauen, denen diese Unternehmen – anders als große Kapitalgesellschaften, die die Unternehmensform der EuropäischenS. 77 Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) nützen können – gegenüberstehen. Um Beratungskosten zu senken, sollte die EPG einheitlich und abschließend konzipiert sein. Das Statut sollte weitgehend gemeinschaftsrechtliche Regelungen enthalten und auf Verweise auf nationales Recht möglichst verzichten. Die Empfehlungen des Parlaments betreffen Unternehmensform, Gründungsmodalitäten, Stammkapital, Organisation, Inhalt des Gesellschaftsvertrags, Haftung der Geschäftsführer, Jahresabschlüsse, Umwandlungsmöglichkeiten sowie Auflösung, Liquidation, Insolvenz und Zahlungseinstellung. Das Parlament regt an, dass – ähnlich wie im englischen Gesellschaftsrecht – eine entsprechende Verordnung...

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