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GesRZ 2, April 2007, Seite 73

Liebe Leserinnen und Leser!

Es freut uns, dass wir Ihnen auch in diesem Heft spannende und von einem hochkarätigen Autorenteam bearbeitete Beiträge präsentieren dürfen.

Ob eine wirtschaftliche Entscheidung richtig ist, zeigt sich häufig erst im Nachhinein. Nicht jede (nachträglich betrachtet) unrichtige Entscheidung ist den vertretungsbefugten Organen oder Aufsichtsgremien aber vorwerfbar. Marcus Lutter beleuchtet in seinem Beitrag über die Business Judgment Rule die Möglichkeiten der Haftungsfreistellung in Deutschland und Österreich. Von welch hoher Praxisrelevanz diese Fragen für Österreich sind, zeigen die Beiträge von Peter Feyl, Peter Kunz und Georg Schima, die die von Lutter aufgeworfenen Fragen nochmals eingehend aus österreichischer Sicht beleuchten.

Die Auskunftsrechte von Aktionären sind literarisch bereits weitestgehend aufbereitet. Von einem ganz anderen Blickwinkel nähert sich der Beitrag von Wolf-Dieter Arnold diesem Themenbereich. Dieser untersucht, ob und unter welchen praxisrelevanten Umständen den Vorstand eine Verpflichtung zur Auskunftsverweigerung treffen kann.

Thomas Bachner, österreichischer Delegierter in der Ratsarbeitsgruppe, und Dietmar Dokalik, zuständiger Referent im BMJ, berichten ...

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