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GesRZ 2, April 2007, Seite 89

Gedanken zur Business Judgment Rule

Peter Feyl

Der Vortrag von Prof. Dr. Dres. h.c. Marcus Lutter im Oktober 2006 in Wien zur Business Judgment Rule war, wie immer, wenn Herr Prof. Dr. Lutter in Wien vorträgt, außerordentlich interessant und instruktiv. Auch in seinem Aufsatz in dieser Ausgabe der GesRZ bringt Prof. Lutter die Dinge auf den Punkt. Auf Vorschlag von Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss will ich als Zuhörer dieses Vortrags und teilweise auch Teilnehmer der nachfolgenden Diskussion einige Gedanken(-Splitter) aus der Sicht eines Praktikers beitragen. Diese Gedanken sind und sollen nicht dogmatisch geprägt sein. Sie behandeln das – durchaus anspruchsvolle – Thema nicht einmal ansatzweise vollständig. Ich will auch versuchen, Wiederholungen zu den Ausführungen von Prof. Lutter in dessen Aufsatz zu vermeiden.

I. Unternehmerische Entscheidung

Die Beurteilung der ersten Voraussetzung, nämlich dass eine unternehmerische Entscheidung des Vorstands (oder gegebenenfalls, wenn es um die Frage der Haftung des Aufsichtsrats geht, des Aufsichtsrats) vorliegt, sollte in der Regel keine großen Schwierigkeiten bereiten.

Wie sind Fälle zu beurteilen, in denen das Gesetz selbst einen Ermessensspielraum festlegt, wie zB bei der angemessen...

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