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Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz
Schrottmeyer

Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz

Kommentar und Querschnittsmaterien

4. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5219-1

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Dokumentvorschau
Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz (4. Auflage)

XIII. Rechtzeitigkeit: Abgrenzung § 29 Abs 3 lit b zweiter Fall und § 29 Abs 3 lit c

1283

Zur Abgrenzung zwischen § 29 Abs 3 lit b zweiter Fall und Abs 3 lit c und der diesbezüglich ausführlichen Kritik siehe Scheil (Selbstanzeige Rz 462).

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Nach Lang/Hölzl ist die speziellere - weil nur auf Verletzung von Zollvorschriften anwendbare Bestimmung - des § 29 Abs 3 lit b zweiter Fall auch bei der finanzbehördlichen Nachschau etc heranzuziehen (Lang/Hölzl in Tannert/Kotschnigg, FinStrG § 29 Rz 161). Steht die Entdeckung einer Zollzuwiderhandlung unmittelbar bevor und ist das dem Täter klar, so ist seine Selbstanzeige vor Beginn der Prüfung gem § 29 Abs 3 lit b zweiter Fall verspätet und § 29 Abs 3 lit c kommt nicht in Betracht.

1285

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