Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz
4. Aufl. 2026
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S. 327Anhang Checkliste für die Erstellung einer Selbstanzeige
A. Überblick über die Grundvoraussetzungen
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● | Darlegung der Verfehlung | □ |
● | Offenlegung der bedeutsamen Umstände | □ |
● | Schadensgutmachung (Abgabenerhöhung iZm Prüfungen) | □ |
● | Rechtzeitigkeit | □ |
● | Täternennung | □ |
B. Darlegung der Verfehlung
Allgemeines
Bezeichnung als Selbstanzeige ist nicht erforderlich; der Inhalt ist entscheidend.
Nur vollständige Darlegung der Verfehlung führt zur vollständigen Straffreiheit (andernfalls nur Teilwirkung).
Jede Person kann die Selbstanzeige für den Täter erstatten.
Notwendige Angaben
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• | Ausdrückliche Darlegung der Verfehlung: | ||
- | Es kam zu einer Verkürzung. | □ | |
- | Welche Abgaben waren davon betroffen? | □ | |
- | Wodurch wurde die Verkürzung bewirkt (Handlung/Unterlassung)? | □ | |
- | Periode, in welche die Verkürzung fällt. | □ | |
• | Konkludente Darlegung der Verfehlung: | ||
- | Abgabe einer (korrigierten) Steuererklärung, aus welcher die Verfehlung erschlossen werden kann (Achtung auf Täternennung!); zur USt siehe § 29 Abs 7 | □ | |
Mögliche Arten der Darlegung der Verfehlung
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• | Schriftlich | □ |
• | Mündlich (nicht telefonisch!) | □ |
• | Kombination mündlich/schriftlich | □ |
• | Per Fax (bis lt Entwurf FOnV 2027) | □ |
• | Per FinanzOnline | □ |
S. 328Darlegung der Verfehlung an ein Zoll- bzw Finanzamt bzw das ABB
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• | Zolla... |