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Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz
Schrottmeyer

Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz

Kommentar und Querschnittsmaterien

4. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5219-1

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Dokumentvorschau
Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz (4. Auflage)

S. 327Anhang Checkliste für die Erstellung einer Selbstanzeige

A. Überblick über die Grundvoraussetzungen


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Darlegung der Verfehlung
Offenlegung der bedeutsamen Umstände
Schadensgutmachung (Abgabenerhöhung iZm Prüfungen)
Rechtzeitigkeit
Täternennung

B. Darlegung der Verfehlung

Allgemeines

  • Bezeichnung als Selbstanzeige ist nicht erforderlich; der Inhalt ist entscheidend.

  • Nur vollständige Darlegung der Verfehlung führt zur vollständigen Straffreiheit (andernfalls nur Teilwirkung).

  • Jede Person kann die Selbstanzeige für den Täter erstatten.

Notwendige Angaben


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Ausdrückliche Darlegung der Verfehlung:
-
Es kam zu einer Verkürzung.
-
Welche Abgaben waren davon betroffen?
-
Wodurch wurde die Verkürzung bewirkt (Handlung/Unterlassung)?
-
Periode, in welche die Verkürzung fällt.
Konkludente Darlegung der Verfehlung:
-
Abgabe einer (korrigierten) Steuererklärung, aus welcher die Verfehlung erschlossen werden kann (Achtung auf Täternennung!); zur USt siehe § 29 Abs 7

Mögliche Arten der Darlegung der Verfehlung


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Schriftlich
Mündlich (nicht telefonisch!)
Kombination mündlich/schriftlich
Per Fax (bis lt Entwurf FOnV 2027)
Per FinanzOnline

S. 328Darlegung der Verfehlung an ein Zoll- bzw Finanzamt bzw das ABB


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Zolla...

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