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ASoK 5, Mai 2026, Seite 208

Lohnwerte Vorteile im Zusammenhang mit der Teilnahme an organisierten Laufveranstaltungen

ÖGK-Newsletter Nr 2/Februar 2026.

Die den Dienstnehmern eines Unternehmens offenstehende Teilnahme an organisierten Laufveranstaltungen (etwa Marathon, Business Run, Frauenlauf oder ähnliche Veranstaltungen) kann als Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung angesehen werden. Ein vom Dienstgeber diesbezüglich übernommenes Startgeld (und allfällige sonstige Kostenübernahmen in diesem Zusammenhang, wie zB für Verpflegung) fällt (fallen) daher unter den jährlichen Freibetrag von 365 Euro.

Übergibt der Dienstgeber aus diesem Anlass seinen Mitarbeitern ein Laufshirt, ist nach dem angeführten Newsletter zu differenzieren:

  • Bei „großen Logoaufdrucken“ liegt kein lohnwerter Vorteil vor, weil man davon ausgehen kann, dass das T-Shirt privat nicht getragen werden kann. ME ist hier eine großzügige Interpretation durchaus vertretbar, weil der Werbeeffekt für den Arbeitgeber angesichts des wohl geringen Materialwerts eines T-Shirts umso größer wiegt.

  • Kann ein T-Shirt im Anschluss an die Betriebsveranstaltung auch privat getragen werden (kleiner Logoaufdruck), kann der Freibetrag für Sachzuwendungen im ZusammenS. 209 hang mit Betriebsveranstaltungen iHv 186 Euro pro Person und Jahr in Anspruch genommen werd...

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