Suchen Kontrast Hilfe
Vermietung in der Praxis
Bauer-Moser

Vermietung in der Praxis

(dbv)

2. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7041-0882-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Vermietung in der Praxis (2. Auflage)

S. 1058. Erhaltung und Herstellung von Mietobjekten

8.1. Aufwandsverrechnung

8.1.1. Allgemeines

Das Steuerrecht folgt mit seinen Begriffsunterscheidungen nicht den mietrechtlichen Kategorien von Erhaltung und Verbesserung, sondern bildet eigene Aufwandskategorien. So wird einkommensteuerlich zwischen Instandhaltungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen (gemeinsam in der steuerlichen Verwaltungspraxis als „Erhaltungsaufwand“ bezeichnet) einerseits und Herstellungsaufwand andererseits unterschieden.

Hinweis

Die Begriffe „Erhaltung“ iSd § 3 MRG und „Erhaltung“ („Erhaltungsaufwand“) iSd steuerlichen Verwaltungspraxis sind nicht deckungsgleich.

Je nach Aufwandskategorie darf der Vermieter die Kosten der baulichen Maßnahme am Mietobjekt entweder sofort im Jahr der Bezahlung zur Gänze als Werbungskosten abziehen oder muss (darf) sie gleichmäßig auf eine bestimmte Anzahl von Kalenderjahren verteilen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aufwandskategorie
Einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit
Aufwendungen für regelmäßig jährlich wiederkehrende Instandhaltungsarbeiten (§ 16 EStG)
  • sofort im Jahr der Bezahlung.
Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich wiederkehrende Instandhaltungsarbeiten (§ 28 Abs 2 EStG)
  • sofort im Jahr der Bezahlung;
  • verteilt auf fünfzehn Jahre (auf A...

Daten werden geladen...