Vermietung in der Praxis
2. Aufl. 2025
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S. 755. Besonderheiten der Vermietung
5.1. Besonderheiten der Vermietung durch Miteigentumsgemeinschaften
5.1.1. Allgemeines
Steht eine Liegenschaft im Miteigentum mehrerer Personen, so ist das Eigentumsrecht nach Bruchteilen aufgeteilt und es besteht eine Miteigentumsgemeinschaft iSd § 825 ABGB. Geteilt ist das Eigentumsrecht, nicht hingegen die Liegenschaft. Dem einzelnen Miteigentümer gehört kein realer Teil, vielmehr bezieht sich sein Anteilsrecht immer auf die gesamte Liegenschaft. Schulden müssen im Innenverhältnis (zwischen den Miteigentümern) nach Anteilen getragen werden.
Aus steuerlicher Sicht liegt eine gemeinschaftliche Vermietung vor, wenn ein Grundstück (Gebäude, Wohnung) im Miteigentum mehrerer Personen steht, die dieses als Miteigentumsgemeinschaft (Vermieter) auf gemeinsames Risiko vermieten und die gesamten Mieteinkünfte verhältnismäßig untereinander aufteilen.
5.1.2. Umsatzsteuer bei gemeinschaftlicher Vermietung
Bei gemeinschaftlicher Vermietung ist die Miteigentumsgemeinschaft Unternehmer iSd UStG. Die Mieteinnahmen (Vermietungsumsätze) werden der Miteigentumsgemeinschaft (Vermieter) zugerechnet. Die in Pkt 3.2 zur Umsatzsteuerpflicht getätigten Ausführungen gelten sinngemäß für die Mit...