Vermietung in der Praxis
2. Aufl. 2025
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S. 12610. Übertragung von Mietobjekten
10.1. Allgemeines
Die entgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Mietobjekten löst nicht nur die Grunderwerbsteuerpflicht aus, sondern kann auch umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Folgen von großer finanzieller Tragweite nach sich ziehen. Vor der Übertragung von Mietobjekten muss daher insbesondere unbedingt abgeklärt werden
ob die Vermietung des Objekts einen steuerlichen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten („Gesamtgewinn“) ergeben hat, weil das Finanzamt diese Vermietungstätigkeit im Nachhinein als Liebhaberei beurteilen kann (siehe Kapitel 6).
ob der Vermieter in den letzten Jahren vor einer umsatzsteuerfreien Übertragung Vorsteuern im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Objekts oder mit seiner Instandsetzung (Großreparaturen) abgezogen hat, weil sonst durch die (negative) Berichtigung des Vorsteuerabzuges eine teilweise Rückzahlung dieser Vorsteuern an das Finanzamt drohen kann (siehe die Pkt 10.3.2.1 und Pkt 10.3.3.1).
ob das Mietobjekt per steuerverfangen war, weil bei der Besteuerung von Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen für Alt- und Neuvermögen unterschiedliche Bemessungsg...