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Vermietung in der Praxis
Bauer-Moser

Vermietung in der Praxis

(dbv)

2. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7041-0882-1

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Vermietung in der Praxis (2. Auflage)

S. 454. Vermietung von Gebäuden und Wohnungen in der Einkommensteuer

4.1. Allgemeines

Die Mieteinnahmen unterliegen nach Abzug der mit der Vermietungstätigkeit im Zusammenhang stehenden Ausgaben (Aufwendungen) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich der Einkommensteuer.

Ob Mieteinkünfte im Einzelfall tatsächlich einkommensteuerpflichtig sind, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ist der Vermieter nichtselbständig tätig (Arbeitnehmer), so sind die Mieteinkünfte einkommensteuerpflichtig, wenn sie (allein oder zusammen mit anderen Einkünften, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen) im Kalenderjahr € 730,-- überstiegen haben und das zu veranlagende Einkommen insgesamt € 14.517,-- (Jahr 2025) überstiegen hat.

  • Hat der Vermieter keine lohnsteuer(abzugs)pflichtigen Einkünfte bezogen (war er also nicht Arbeitnehmer), so sind die Mieteinkünfte einkommensteuerpflichtig, wenn sein Einkommen im Kalenderjahr mehr als € 13.308,-- (Jahr 2025) betragen hat.

Hinweis

Das Finanzamt kann in der Folge auf Grundlage der Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr vom Vermieter vierteljährlich Einkommensteuervorauszahlungen begehren.

Bei einer Vermietungstätigkeit im Ausland (zB Vermiet...

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