Suchen Kontrast Hilfe
Informationsfreiheitsgesetz
Bayer/Zrinski/Kozak

Informationsfreiheitsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5376-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bayer/Zrinski/Kozak - Informationsfreiheitsgesetz

Art 15

Erläuterungen

AB 2420 BlgNR 27. GP 11

Art. 15 Abs. 7 B-VG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019 bildet die verfassungsgesetzliche Grundlage für die Kundmachung der Rechtsvorschriften aller Behörden - also etwa auch der Landesregierung, der Bezirksverwaltungsbehörden (soweit diese Angelegenheiten, die in Vollziehung Landessache sind, besorgen), der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der im Bereich der Vollziehung der Länder eingerichteten Selbstverwaltungskörper (etwa der Ärztekammern in den Bundesländern) oder der Verwaltungsgerichte (zB deren Geschäftsordnungen) - im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) (vgl. RV 301 d. B. XXVI. GP, 4).

Durch die vorgeschlagene Neufassung des Art. 15 Abs. 7 B-VG soll der Anwendungsbereich dieser Ermächtigung auf ‚sonstige amtliche Verlautbarungen‘ dieser Behörden und Rechtsträger ausgedehnt werden. Dadurch soll eine - primär im Hinblick auf den Grundsatz der Trennung der (Gesetzgebungs- und) Vollziehungsbereiche des Bundes und der Länder erforderliche (vgl. VfSlg. 4413/1963) - verfassungsgesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer entsprechenden Kundmachungsmöglichkeit im Rahmen des RIS geschaffen werden.

Der Kreis der ‚sonstigen amtlichen Verlautb...

Daten werden geladen...