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Informationsfreiheitsgesetz
Bayer/Zrinski/Kozak

Informationsfreiheitsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5376-1

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Bayer/Zrinski/Kozak - Informationsfreiheitsgesetz

§ 17 Verweisungen

Erläuterungen

AB 2420 BlgNR 27. GP 26

Verweisungsbestimmung.

1

Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften sind nur dann statthaft, wenn sie der strukturellen Klarheit der Norm dienen und die Nachvollziehbarkeit des Regelungsinhalts nicht erschweren.

2

§ 17 IFG bezieht sich gleichermaßen auf verfahrensrechtliche und materielle Bundesgesetze; nicht jedoch auf Verordnungen - obwohl dies zulässig wäre. Der Verweis ist aufgrund der Wortfolge „in ihrer jeweils geltenden Fassung“ dynamisch ausgestaltet. Dabei ist die tagesaktuelle Fassung gemeint.

3

Der VfGH erachtet dynamische Verweisungen auf Normen eines anderen Rechtssetzungsorgans (zB Bundesgesetz verweist auf Landesgesetz) in ständiger Rsp als verfassungswidrig. Dynamische Verweisungen auf Normen desselben Rechtserzeugungsorgans (zB Bundesgesetz auf Bundesgesetz) werden jedoch als verfassungsrechtlich zulässig angesehen.

4

Es ist umstritten, ob dynamische Verweisungen auch dann bestehen, wenn lediglich bei der Regelung des Tatbestands auf Akte eines anderen Normsetzungsorgans verwiesen wird, wie zB bei Vorfragen. Der VfGH betrachtet derartige Bestimmungen nicht als dynamische Verweisungen. Die hM hingegen definiert einen erweiterten Verw...

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