Suchen Kontrast Hilfe
Informationsfreiheitsgesetz
Bayer/Zrinski/Kozak

Informationsfreiheitsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5376-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bayer/Zrinski/Kozak - Informationsfreiheitsgesetz

Art 52

Erläuterungen

AB 2420 BlgNR 27. GP 15

Nach der herrschenden Lehre und Praxis besteht die Pflicht zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit der Mitglieder der Bundesregierung auch gegenüber dem Nationalrat (vgl. zB Grabenwarter/Frank, B-VG Art. 52 Rz. 6); bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen haben auch die Mitglieder der Bundesregierung die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit zu wahren (vgl. Muzak [Hrsg.], B-VG6 [2020] Art. 52 Rz. 6). Mit der Aufhebung der verfassungsgesetzlichen Pflicht zur Amtsverschwiegenheit sind die Mitglieder der Bundesregierung nicht mehr verpflichtet, diese bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu beachten. Der Ausnahmekatalog gemäß Art. 22a Abs. 2 gilt nicht; die Bestimmung ist in diesem Verhältnis nicht anwendbar. Künftig sollen daher im Rahmen der parlamentarischen Interpellation gemäß den Abs. 1 bis 3 nur die in den Z 1 bis 4 festgelegten, schwerwiegenden Geheimhaltungsinteressen eingewendet werden können. Gemäß Z 1 soll der erforderliche ‚Quellenschutz‘ vorgesehen werden, wie er selbst in den Unterausschüssen zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie von nachrichtendienstlichen Maß...

Daten werden geladen...