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ASoK 10, Oktober 2025, Seite 393

(Begrenzter) Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Krankheitsurlaub verlangt angemessene Vorkehrungen nach Art 5 Richtlinie 2000/78/EG

1. Mit seinen ersten beiden Fragen möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art 2 Abs 2 und Art 5 Richtlinie 2000/78 dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach ein Arbeitnehmer - ungeachtet einer etwaigen Behinderung - im Krankheitsurlaub einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung für einen bezahlten und verlängerbaren Zeitraum von 180 Tagen pro Kalenderjahr hat, zu dem in bestimmten Fällen auf Antrag des Arbeitnehmers ein unbezahlter und nicht verlängerbarer Zeitraum von 120 Tagen hinzukommen kann.

2. Im vorliegenden Fall hat das vorlegende Gericht zu prüfen, ob die Krankheit der Klägerin unter den Begriff „Behinderung“ fällt.

3. Es ist daran zu erinnern, dass eine Benachteiligung wegen einer Behinderung nur dann in den Schutzbereich der Richtlinie 2000/78 eingreift, wenn sie eine Diskriminierung im Sinn ihres Art 2 darstellt. Im vorliegenden Fall gilt die in Rede stehende nationale Regelung für alle Arbeitnehmer gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Bei einer solchen Regelung kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie eine unmittelbar auf der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung iSd Art 2 Abs 2 lit a der ...

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