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Regierungsvorlage zur neuen Weiterbildungszeit
Ende September wurde die Regierungsvorlage (RV 209 BlgNR 28. GP) zur Implementierung der neuen AMS-Weiterbildungsbeihilfe im Nationalrat eingebracht. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Neu sind höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle und Erfolgsnachweise. Die Weiterbildungsbeihilfe soll insbesondere weniger qualifizierten Personen zugutekommen. Ein direkter Anschluss an eine Elternkarenz soll nicht mehr möglich sein.
Im AVRAG werden die Bestimmungen für die Vereinbarung von Bildungskarenz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angepasst. Darin müssen künftig der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel angegeben werden.
In Kraft treten sollen die neuen Regeln mit .