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ASoK 10, Oktober 2025, Seite 388

Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit der Überlassung eines Scheinselbständigen

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Die angeführte Rechtsprechung betrifft den in der Praxis häufig anzutreffenden Fall, bei dem ein Unternehmen eine Person, die nach außen hin als Selbständiger auftritt, unter Vertrag nimmt und einem anderen Unternehmen zur Verfügung stellt, damit sie dort unter Eingliederung in dessen Betrieb tätig wird. Im konkreten Fall ging es um einen Koch, der einen Dienstleistungsvertrag mit einer Personalagentur abgeschlossen hatte und letztlich in einem Gastronomieunternehmen zum Einsatz kam.

Die Gerichte kamen gleichermaßen zur Beurteilung, dass die Personalagentur, die den Koch unter Vertrag genommen und sich ihm gegenüber im eigenen Namen zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet hatte, als Überlasser und nicht als bloßer Arbeitskräftevermittler zu betrachten und daher zur Abfuhr der Lohnsteuer und der SozialversicherungsbeiS. 389 träge verpflichtet ist. In diesem Zusammenhang wird auf das sogenannte Payrolling verwiesen, bei dem der Überlasser faktisch als bloße Verrechnungsstelle agiert und trotzdem die Arbeitgeberpflichten wahrzunehmen hat.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky

Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.

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