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ASoK 10, Oktober 2025, Seite 372

Beweiswert von ärztlichen Krankenstandsbestätigungen

Zur Entkräftung im streitigen Verfahren

Sabine Kiesel und Christian Kollau

In der Praxis können Arbeitgeber aufgrund des Vorliegens besonderer Umstände Zweifel an der Richtigkeit einer Krankenstandsbestätigung (Arbeitsunfähigkeitsmeldung) haben. Dieser Beitrag beleuchtet die Möglichkeiten, Krankenstandsbestätigungen in einem streitigen Verfahren in Frage zu stellen.

1. Problematik

Nach § 8 Abs 1 AngG, § 2 Abs 1 EFZG bzw § 1154b Abs 1 ABGB behält der Arbeitnehmer seinen Entgeltanspruch, wenn er nach Dienstantritt durch Krankheit oder Unfall an der Dienstleistung verhindert war, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Verletzungen der Melde- oder Nachweispflicht berechtigen per se nicht zur Entlassung. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann hingegen einen Entlassungsgrund darstellen. Diesen hat der Arbeitgeber zu beweisen. Die risikoärmere Vorgehensweise liegt in der Einstellung der Entgeltzahlung im Zeitraum des vermeintlich unentschuldigten Fernbleibens.

Geht der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die gesetzten Maßnahmen vor, wird er seine Krankenstandsbestätigung im Prozess als Beweis vorlegen. Fraglich ist deren Beweiswert.

2. Anforderungen an die Krankenstandsbestätigung

2.1. Arbeitsrecht

Über Verlangen des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs 8 AngG und § 4 Abs 1 EFZG eine Bestätig...

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