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ZVers 5, September 2025, Seite 245

Tierversicherung: Unzulässige Wertanpassungsklausel

RSS-E 44/25

1. Eine Klausel, die eine jährliche Erhöhung der Prämie um einen fixen Prozentsatz vorsieht, ist im Rahmen eines Versicherungsvertrages nicht grundsätzlich als ungewöhnlich zu beurteilen. Sie dient der Anpassung der Versicherungsprämie an erhöhte Kosten des Versicherers sowohl in der Verwaltung des Vertrages als auch bei den erbrachten Versicherungsleistungen, die laufenden Anpassungen (etwa in Höhe der Inflation) unterliegen.

2. Das Risiko von höheren Kosten aufgrund steigenden Alters des Tieres ist für den Versicherer dadurch gemindert, dass ihm eine Kündigung im Schadensfall möglich ist bzw ihm ebenso wie der Versicherungsnehmerin das Recht zusteht, den (grundsätzlich auf 10 Jahre abgeschlossenen) Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit zu kündigen.

3. Damit liegt aber ein auffallendes Missverhältnis zwischen der jährlich steigenden Leistung der Versicherungsnehmerin und der durch die Nichtanpassung der Höchstleistungssumme des Versicherers begrenzten Leistung des Versicherers vor. Die Argumentation des Versicherers, es läge in der Hand der Versicherungsnehmerin, durch Auswahl eines höheren Tarifs auch eine höhere Höchstleistungssumme auszuwählen, geht insofern ins Leere, ...

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