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Der durch Falschauskunft vereitelte Regress
Eine Besprechung von
Der vorliegende Beitrag bespricht eine jüngere OGH-Entscheidung zur Kaskoversicherung eines Katamarans, die einige grundlegende Erwägungen des Fachsenats zu Obliegenheitsverletzungen durch Dritte enthält. Der Fokus des Beitrags liegt dabei auf der Frage, welche Rechtsfolgen das VersVG für Aufklärungspflichtverletzungen, die Regressausfälle des Versicherers zur Folge haben, bereithält.
1. Bekanntes zur Verhaltenszurechnung
Der Entscheidung vom , 7 Ob 24/25t, liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zugrunde: Eine kaskoversicherte Segelyacht (Katamaran) war zu Schaden gekommen, indem sie infolge eines Unwetters von ihrem Liegeplatz abgetrieben und auf felsigem Grund gestrandet war. Sowohl im Zusammenhang mit dem Schadenseintritt (§§ 61 und 62 VersVG) als auch mit der Schadensabwicklung stand nun ein Fehlverhalten des nutzungsberechtigten Schiffsführers (Skipper) im Raum. Der OGH hatte sich daher in einem ersten Schritt mit der versicherungsrechtlichen Zurechnung des Skippers an den Versicherungsnehmer (eine Gesellschaft) auseinanderzusetzen.
In bereits bekannter Weise differenziert der Fachsenat hierbei: Der Skipper des Katamarans sei dem Versicherungsnehmer zunächst nicht als Machthaber ge...