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ZVers 5, September 2025, Seite 236

Yacht-Kaskoversicherung: Sekundäre Obliegenheiten

§§ 6 und 10 PYKB; §§ 61 und 62 VersVG

1. Eine vorsätzliche oder grob schuldhafte Herbeiführung von Schäden oder eine Verletzung der Schadensminderungspflicht durch den Skipper eines Katamarans ist der Halterin des Katamarans als Kaskoversicherungsnehmerin nicht zuzurechnen.

2. Wird der Skipper eines Katamarans durch die Halterin des Katamarans als Kaskoversicherungsnehmerin zur Schadensabwicklung bevollmächtigt, ist eine allfällige unrichtige Schadensmeldung der Versicherungsnehmerin zuzurechnen.

3. Der Kausalitätsgegenbeweis ist bei einer sekundären Obliegenheitsverletzung ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit mit dem Vorsatz verletzt, die Beweislage nach dem Versicherungsfall zulasten des Versicherers zu manipulieren (dolus coloratus).

Die Klägerin erwarb im Jahr 2008 einen Katamaran. Sie ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der österreichischen I. Privatstiftung. K. U., der Skipper des Katamarans (in Hinkunft: Skipper), ist einer ihrer Stifter.

Zwischen den Streitteilen besteht ein Kaskoversicherungsvertrag über den Katamaran mit einer Versicherungssumme von 2.120.000 €. Der Versicherungsvertrag wurde im Jahr 2008 von der damaligen Gesc...

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