Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pensionsversicherung: Wirksamkeit der Vertragsübernahme durch einen Versicherungsmakler; Haftung für fehlerhafte Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen
1. War einem Versicherungsmakler bei Unterfertigung von Veränderungsanzeigen zu Pensionsversicherungsverträgen, nach denen die Verträge auf ihn übertragen werden sollten, bekannt, dass die unterfertigenden Versicherungsnehmer davon ausgingen, dass sie trotzdem weiterhin Vertragspartner des Versicherers blieben und ihnen weiterhin alle Rechte aus dem Vertrag zukämen, durfte der Versicherungsmakler die Unterfertigung der Veränderungsanzeigen nicht als Einverständnis zu einer Vertragsübernahme mit Übergang aller Rechte und Pflichten auf ihn verstehen.
2. Die Grundsätze zur Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung sind auf die fehlerhafte Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen mit nicht gewollten Eigenschaften zu übertragen, sodass der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der zum Erwerb aufgewendeten Beträge Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag hat.
3. Für die Frage, ob den Geschädigten eine die Verjährungsfrist nach § 1489 Satz 1 ABGB auslösende Erkundigungspflicht trifft, ist auf die Umstände des konkreten Falles abzustellen, wobei die Erkundigungspflicht des Geschädigten nicht überspannt werden darf. Es bedar...