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Rechtsschutzversicherung: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen ein Steuerberatungsunternehmen wegen unterbliebener Selbstanzeige hinsichtlich der unterlassenen Versteuerung der Einnahmen aus Spionage und Vermietung bzw Verpachtung
Art 2, Art 6, Art 7, Art 23 und Art 24 ARB 2013
1. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen ein Steuerberatungsunternehmen, weil dieses keine Selbstanzeige hinsichtlich der unterlassenen Versteuerung von Einnahmen aus Spionage und Vermietung bzw Verpachtung eingebracht habe, ist nur insoweit dem privaten Bereich zuzuordnen, als es um die Einnahmen aus der Vermietung (bloß) des Elternhauses des Versicherungsnehmers geht.
2. Die einem Steuerberatungsunternehmen gegenüber beabsichtigten Schadenersatzansprüche wegen unterbliebener Selbstanzeige hinsichtlich nicht versteuerter Einnahmen aus Vermietung bzw Verpachtung unterfallen nicht Art 24 ARB 2013 (Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete), sondern Art 23 ARB 2013 (Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz).
3. Werden in einem Verfahren versicherte und nicht versicherte Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt, trägt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis der Streitwerte oder Bemessungsgrundlagen zueinander.
Zwischen den Streitteilen besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2013) zugrunde liegen, deren Echtheit und...