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ASoK 7, Juli 2025, Seite 250

DBA-rechtliche Aufteilung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

; BFH , VI R 28/22; dBMF-Schreiben zur DBA-rechtlichen Behandlung von Arbeitslohn; Lang, Art 15 Abs 1 OECD-MA und Krankheitstage, SWI 2025, 126.

Bei der DBA-rechtlichen Aufteilung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit sind zunächst jene Gehaltsbestandteile, die unmittelbar aufgrund einer konkreten inländischen oder ausländischen Arbeitsleistung gewährt werden, vorab direkt zuzuordnen. Dies kann zB Reisekosten, Überstundenvergütungen oder Auslandszulagen betreffen.

Im zweiten Schritt sind die restlichen Gehaltsbestandteile entsprechend der Arbeitstage aufzuteilen, wobei diesbezüglich in der Vergangenheit zum Teil auf die vereinbarten und zum Teil auf die tatsächlichen Arbeitstage abgestellt und auch zwischen den Gründen der Nichtleistung (Urlaub, Krankheit) unterschieden wurde. Nach der angeführten aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sind bei der Aufteilung aber einheitlich nur die tatsächlichen Tätigkeitstage zu berücksichtigen, dh Krankheits-, Urlaubs- und sonstige Nichtleistungstage (zB gesetzliche Feiertage) bleiben bei der Aufteilung generell außer Betracht.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky

Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater ...

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