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ASoK 7, Juli 2025, Seite 248

Sonstige sozialversicherungsrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit der Budgetkonsolidierung

Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II - BSMG 2025 II, BGBl I 2025/20; BBG 2025, BGBl I 2025/25.

Das BSMG 2025 II und das BBG 2025 sehen darüber hinaus folgende sozialversicherungsrechtliche Änderungen von breiter Relevanz vor:

  • Die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten wurden bereits mit Wirkung ab von 5,1 % auf 6,0 % angehoben. Für Ausgleichszulagenbezieher erfolgt diese Anhebung erst ab 2026.

    S. 249 Zur Abfederung dieser Maßnahme erfolgt einerseits 2026 keine Anhebung der Rezeptgebühr (diese beträgt demnach weiterhin 7,55 Euro). Andererseits wird die Rezeptgebührenobergrenze schrittweise von 2 % auf 1,5 % des jährlichen Nettoeinkommens ohne Sonderzahlungen abgesenkt (nur noch in 2 % im Jahr 2026, dann 1,875 % im Jahr 2027, 1,75 % im Jahr 2028 und 1,625 % im Jahr 2029).

  • Die erstmalige Pensionsanpassung (Pensionsanpassung im Kalenderjahr, das dem Stichtag der Pension folgt) erfolgt generell (unabhängig davon, in welches Monat der Stichtag fällt) mit 50 % der vollen Anpassung.

  • Im Kalenderjahr 2026 erfolgt keine Anhebung der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze.

  • Das Service-Entgelt für die E-Card für ASVG-Versicherte wird für das Kalenderjahr 2026 auf 25 Euro angehoben und in den Folgejahren mit d...

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