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Steuerliche Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt
BMF-Anfragebeantwortung vom ; Steuerliche Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt gemäß § 9 Abs 5 ARG.
Im Hinblick darauf, dass das BFG am , RV/3100544/2017, entschieden hat, dass das Feiertagsarbeitsentgelt gemäß § 9 Abs 5 ARG keinen Zuschlag iSd § 68 Abs 1 EStG darstellt, kann die bisher (teilweise) günstigere Handhabung der Verwaltungspraxis nicht mehr aufrechterhalten werden. Eine begünstige Behandlung gemäß § 68 Abs 1 S. 251 EStG für ein solches Feiertagsarbeitsentgelt ist daher nach der angeführten BMF-Anfragebeantwortung allenfalls bis zum möglich.