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Sonstige steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Budgetkonsolidierung
Art 56 Z 6 BBG 2025, BGBl I 2025/25; Art 3 Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz, das Bundesimmobiliengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird, BGBl I 2025/26.
Als Teilkompensation für den Wegfall des Klimabonus wird der Pendlereuro ab 2026 verdreifacht, also von zwei Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf sechs Euro erhöht.
Außerdem wird das kürzlich erst erhöhte Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder mit Wirkung ab von 0,50 Euro auf 0,25 Euro zurückgefahren (siehe dazu die Praxis-News vom Oktober 2024, ASoK 2024, 399 [400]).