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ASoK 7, Juli 2025, Seite 249

Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025

Art 56 Z 8 BBG 2025, BGBl I 2025/25.

Im Rahmen des BBB 2025 ist festgelegt, dass Mitarbeiterprämien, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2025 einem oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt, im Ausmaß von bis zu 1.000 Euro steuerfrei sind, wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.

S. 250 Die Inanspruchnahme der neuen Steuerbefreiung setzt - im Unterschied zur letztjährigen Befreiung (siehe dazu die Praxis-News vom Jänner 2024, ASoK 2024, 32) - nicht voraus, dass die Mitarbeiterprämie auf einer bestimmten lohngestaltenden Vorschrift beruht. Für die Begünstigung ist auch das Gruppenmerkmal nicht maßgeblich; die Mitarbeiterprämie kann daher auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, ohne dass diese bereits eine Gruppe darstellen. Differenzierungen hinsichtlich der Gewährung einer Mitarbeiterprämie und hinsichtlich deren Höhe müssen aber betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein. Die Gesetzesmaterialien verweisen diesbezüglich auf die Regelung des § 67a EStG zur Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, die die gleiche Voraussetzung vorsieht. Nach den diesbezüglichen Materialien können auch besondere ...

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