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Sozialversicherungsrecht
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl I 2025/25, wurden folgende Novellierungen zu den Sozialversicherungsgesetzen beschlossen:
1. Änderung der erstmaligen Pensionsanpassung
Ab dem Jahr 2026 sollen Pensionen im ersten Jahr nach dem Stichtag - einheitlich und unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts - mit 50 % des Betrags erhöht werden, der sich bei Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde. Dabei soll für Hinterbliebenenpensionen, die aus einer bereits zuerkannten Leistung abgeleitet sind, der Stichtag dieser bereits zuerkannten Leistung maßgebend sein.
Die bisherige Aliquotierungsregelung sah ab dem Jahr 2022 eine monatsweise Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung vor, um in einer Durchschnittsbetrachtung die zwischen der Pensionszuerkennung und der erstmaligen Anpassung vergangene Zeit zu berücksichtigen und die Inflation anteilig abzugelten.
Diese Bestimmung hätte in der Phase hoher Inflation und dementsprechend hohen Anpassungsfaktoren zu deutlichen finanziellen Nachteilen für Pensionen geführt, die gegen Ende des jeweils abgelaufenen Jahres angetreten wurden. Daher wurde die Aliquotierungsregelung für das Jahr 2023 abgemildert und für die Jahre 2024 ...