Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kündigung eines Hausbesorgers mit Dienstwohnung
• Kündigung eines Hausbesorgers mit Dienstwohnung (§ 18 Abs. 7 HausbG)
ARD 5431/4/2003: 9 Ob A 13/03 g.
Die Kündigung eines Hausbesorgers, dem eine Dienstwohnung überlassen wurde, ist zulässig, wenn ihm gleichzeitig vom Hauseigentümer eine andere „entsprechende" Wohnung zur Verfügung gestellt wird. Mit „entsprechender" Wohnung ist der erforderliche Zustand der „Ersatzwohnung" (vor allem Lage, Größe, Ausstattung) gemeint. Es ist daher zulässig, wenn der Hausbesorger eine „erschwingliche" Miete bezahlen muss.