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Änderungen im Jugendausbildungsrecht 2003
BAG-Novelle ist am 27. 8. 2003 in Kraft getreten
Mit ist eine Novelle (BGBl. I Nr. 79/2003) zum Berufsausbildungsgesetz (BAG) in Kraft getreten. Die Bestimmungen über die integrative Berufsausbildung sind bereits seit wirksam, einige noch näher darzustellende Neuerungen rund um die Lehrabschlussprüfung werden ab dem anzuwenden sein.
1. Änderungen im BAG
1.1. Schwerpunkt-Lehrberufe
Die vom Wirtschaftsminister zu erlassenden Ausbildungsvorschriften können für bestimmte Lehrberufe auch zusätzlich schwerpunktmäßig auszubildende Fertigkeiten und Kenntnisse beinhalten, die entsprechend der Ausbildungsberechtigung im Feststellungsbescheid durch den Lehrbetrieb zu vermitteln sind. Die Lehrzeitdauer ist bei der Ausbildung in unterschiedlichen Schwerpunkten eines Lehrberufes gleich. Die schwerpunktmäßige Ausbildung ist in die Feststellungsbescheide und in die Lehrverträge aufzunehmen. Die Aufnahme der Bezeichnung des Schwerpunktes in die Lehrabschlussprüfungszeugnisse ist nur zulässig, wenn dies in der Ausbildungsordnung vorgesehen ist.
So wurde etwa der Lehrberuf „Orthopädietechnik" neu geordnet und in drei Schwerpunkten eingerichtet: Prothesentechnik, Orthesentechnik sowie Rehabilitationstechnik. Der Ausbildungsbetrieb muss zumindest zwei dieser Schwerpunkte vermitte...