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OGH: Entlassung / Vertrauensunwürdigkeit
• 1. Ein Arbeitnehmer, der beim Versuch, den bei seinem Fenster hereinziehenden störenden Zigarrenrauch mit einem Duftspray zu neutralisieren, eine vorübergehende Passantin mit dem Duftspray benetzt, verwirklicht nicht den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit.
• 2. Da es sich um eine nur leicht fahrlässige Handlung handelt, spielt es in diesem Fall auch keine Rolle, dass der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber schon einmal einen strengen Verweis erhalten hatte, weil er damals absichtlich faule Eier und übel riechenden Quargel aus dem Fenster geworfen hatte, um gegen hereindringenden Zigarrenrauch zu protestieren. - (§ 27 Z 1 AngG)
( 9 Ob A 191/02 g)