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Stock Options: Ein Beitrag des OGH zur Rettung von Aktienoptionsprogrammen
• Stock Options: Ein Beitrag des OGH zur Rettung von Aktienoptionsprogrammen (§ 16 AngG)
ecolex 9/2003, 702 - 706: Artikel von Thomas Talos.
Nach Ansicht des OGH (8 Ob A 161/02 p vom ) ist die Vereinbarung des Optionsverlustes bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Wartezeit S. 382zulässig. § 16 Abs. 1 AngG ist nicht anwendbar. Sittenwidrig sind derartige Regelungen lediglich bei einem groben Missverhältnis zwischen den geförderten und beeinträchtigten Interessen.