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Kein Anspruch des Betriebsrats auf direkten Zugriff auf Personalverrechnungssoftware
• Kein Anspruch des Betriebsrats auf direkten Zugriff auf Personalverrechnungssoftware (§ 89 ArbVG)
ARD 5434/4/2003: 9 Ob A 3/03 m.
Dem Einsichtsrecht ist Genüge getan, wenn die Gehaltslisten in Form eines EDV-Ausdruckes zur Verfügung gestellt werden. Ein Recht auf direkten elektronischen Zugriff auf das Personalverrechnungssystem kommt dem Betriebsrat nicht zu.