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ASoK 11, November 2003, Seite 382

Kein Anspruch des Betriebsrats auf direkten Zugriff auf Personalverrechnungssoftware

Dr. Wolfgang Höfle

Kein Anspruch des Betriebsrats auf direkten Zugriff auf Personalverrechnungssoftware (§ 89 ArbVG)

ARD 5434/4/2003: 9 Ob A 3/03 m.

Dem Einsichtsrecht ist Genüge getan, wenn die Gehaltslisten in Form eines EDV-Ausdruckes zur Verfügung gestellt werden. Ein Recht auf direkten elektronischen Zugriff auf das Personalverrechnungssystem kommt dem Betriebsrat nicht zu.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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