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ASoK 8, August 1997, Seite 238

Entgeltfreie Dienstzeiten und Abfertigung

Welchen Einfluß haben entgeltfreie Zeiten bei aufrechtem Dienstverhältnis auf anwartschaftsabhängige Ansprüche?

Werner Anzenberger

In regelmäßigen Abständen wird der Versuch unternommen, dogmatisch zu begründen, daß entgeltfreie Zeiten - sei es auf Grund einer echten Karenzierung, sei es nach dem Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruches im Krankenstand - für die Anwartschaften dienstzeitabhängiger Ansprüche nicht zu berücksichtigen seien. In zwei jüngeren Entscheidungen hat aber der OGH seine bisherige Position zu dieser Frage nicht verlassen und einmal mehr bestätigt, daß das Dienstverhältnis - zumindest für die Bemessung der Abfertigung - auch bei zeitweiligem Entgeltverlust zur Gänze durchzurechnen ist.

1. Die Entscheidungen

Der erste vom Höchstgericht zu beurteilende Fall (9 Ob A 2226/96 d v. ) betraf einen Arbeitnehmer, der in der Zeit vom bis im Rahmen von formal befristeten Dienstverhältnissen jeweils von Anfang September bis Ende Juni des Folgejahres beschäftigt war. Der OGH qualifizierte diese Aneinanderreihung von Befristungen mangels objektiver wirtschaftlicher Begründung als unzulässige Kettendienstverträge und ging von einem einheitlichen ununterbrochenen Dienstverhältnis unter Karenzierung der Hauptleistungspflichten (Arbeits- und Entgeltpflicht) in den Sommermonaten Juli und August aus. Für die...

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