Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Rahmenbedingungen für die Lehrlingsausbildung
BAG-Novelle vom 1. 7. 1997
Mit ist die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (BAG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 67/1997). Diese Novelle war deshalb von höchster Dringlichkeit, weil die Teilnahme der österreichischen Betriebe an der Lehrlingsausbildung im Rahmen des dualen Systems dramatisch gesunken ist. Im Jahr 1984 bildeten rund 55.000 Lehrbetriebe Lehrlinge aus. Im Jahr 1996 waren es nur mehr 39.700. Ziel dieser Novelle 1997 zum BAG ist es, die Ausbildungsbereitschaft der österreichischen Betriebe zu stärken und für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des dualen Systems zu sorgen. Es werden in diesem Beitrag die wichtigsten Änderungen dargestellt, soweit es aus Gründen des sachlichen Zusammenhanges erforderlich ist, werden auch bereits geltende Bestimmungen angeführt.
1. Ausbilderprüfung
Der Lehrberechtigte oder der von ihm bestellte Ausbilder muß grundsätzlich eine erfolgreich abgelegte Ausbilderprüfung nachweisen. Neu ist nunmehr, daß der Nachweis der erfolgreich abgelegten Ausbilderprüfung durch einen erfolgreich absolvierten Ausbilderkurs ersetzt werden kann, der zumindest 40 Unterrichtseinheiten umfassen muß.
2. Ausbildung in Teilgewerben
In Teilgewerben (z. B. Änderungsschneiderei, Instandsetzen von Schuhen) ist die Ausb...