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OGH: Begriff Bezug / Gehalt
• Der Begriff des Bezuges umfaßt ebenso wie der des Entgelts alles, was der Arbeitnehmer dafür erhält, daß er seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt. Der Begriff des Gehalts ist hingegen im allgemeinen eng im Sinne eines Grundgehaltes ohne jede Zulage auszulegen. - (§ 6 AngG)
( 9 Ob A 2269/96 h)