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ASoK 8, August 1997, Seite 252

OGH: Begriff Bezug / Gehalt

Der Begriff des Bezuges umfaßt ebenso wie der des Entgelts alles, was der Arbeitnehmer dafür erhält, daß er seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt. Der Begriff des Gehalts ist hingegen im allgemeinen eng im Sinne eines Grundgehaltes ohne jede Zulage auszulegen. - (§ 6 AngG)

( 9 Ob A 2269/96 h)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH WEINMEIER
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