Suchen Hilfe
Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 21a Nachweis von Deutschkenntnissen

Florian Gratzl

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Nachweispflicht (§ 21a Abs 1 Satz 1, Abs 2)
1- 3
II.
Inhaltliche Erfordernisse (§ 21a Abs 1 Satz 2 f, Abs 6)
A.
Anerkannte Einrichtungen
4- 6
B.
Gefordertes Sprachniveau
7
C.
Alter des Nachweises
8
III.
Ausnahmen (§ 21a Abs 3 f)
A.
Erfüllungsfiktion
9
B.
Unanwendbarkeit
10, 11
IV.
Zusatzantrag (§ 21a Abs 5)
12- 15

I. Nachweispflicht (§ 21a Abs 1 Satz 1, Abs 2)

1

§ 21a bezweckt, dass Drittstaatsangehörige, die sich dauerhaft im Bundesgebiet niederlassen wollen, bereits vor ihrer Zuwanderung elementare Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen, um so bereits zu diesem Zeitpunkt einen Grundstein für ihre spätere erfolgreiche Integration in Österreich zu legen (ErläutRV 1078 BlgNR 24. GP, 4; zur Grundrechtskonformität dieser Regelung siehe Hecht, migraLex 2022, 2 [10 ff], der sich jedoch zugleich krit hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der RL [EG] 2003/86 ...

Daten werden geladen...