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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 8 Arten und Form der Aufenthaltstitel

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Erteilung von Aufenthaltstiteln
1, 2
II.
Arten von Aufenthaltstiteln (§ 8 Abs 1)
3-5
III.
Aussehen und Form von Aufenthaltstiteln (§ 8 Abs 2)
6
IV.
Aufenthaltsbewilligungen (§ 8 Abs 1 Z 12, Abs 3)
7-9

I. Erteilung von Aufenthaltstiteln

1

Aufenthaltstitel iSd NAG sind behördliche Entscheidungen, mit denen einem Drittstaatsangehörigen (§ 2 Abs 1 Z 6) das Recht auf Aufenthalt oder Niederlassung im österreichischen Bundesgebiet mit konstitutiver Wirkung eingeräumt wird (; für die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts siehe demgegenüber § 9). Für einen bestimmten Zeitraum kann nur ein Aufenthaltstitel gewährt werden (siehe § 10 Abs 3 Z 1). Aufenthaltstitel werden in Kartenform („Aufenthaltstitelkarte“, siehe § 1 NAG-DV) erteilt. Es handelt sich dabei um einen Bescheid iSd § 58 AVG (stRsp; zB ; siehe auch Drexel in Rosenkranz/Kahl [Hrsg], AVG2 [2024] § 58 Rz 4).

2

Demnach bewirkt erst die Ausfolgung, dh die tatsächliche (physische) Übergabe und Entgegennahme der Aufenthaltstitelkarte, idR gleichzeitig den Akt der Zustellung und die rechtlich...

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