NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
1. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 8 Arten und Form der Aufenthaltstitel
Literatur: Rosenkranz/Kahl (Hrsg), AVG - Praxiskommentar2 (2024).
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Erteilung von Aufenthaltstiteln | 1, 2 |
II. | Arten von Aufenthaltstiteln (§ 8 Abs 1) | 3-5 |
III. | Aussehen und Form von Aufenthaltstiteln (§ 8 Abs 2) | 6 |
IV. | Aufenthaltsbewilligungen (§ 8 Abs 1 Z 12, Abs 3) | 7-9 |
I. Erteilung von Aufenthaltstiteln
1
Aufenthaltstitel iSd NAG sind behördliche Entscheidungen, mit denen einem Drittstaatsangehörigen (§ 2 Abs 1 Z 6) das Recht auf Aufenthalt oder Niederlassung im österreichischen Bundesgebiet mit konstitutiver Wirkung eingeräumt wird (; für die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts siehe demgegenüber § 9). Für einen bestimmten Zeitraum kann nur ein Aufenthaltstitel gewährt werden (siehe § 10 Abs 3 Z 1). Aufenthaltstitel werden in Kartenform („Aufenthaltstitelkarte“, siehe § 1 NAG-DV) erteilt. Es handelt sich dabei um einen Bescheid iSd § 58 AVG (stRsp; zB ; siehe auch Drexel in Rosenkranz/Kahl [Hrsg], AVG2 [2024] § 58 Rz 4).
2
Demnach bewirkt erst die Ausfolgung, dh die tatsächliche (physische) Übergabe und Entgegennahme der Aufenthaltstitelkarte, idR gleichzeitig den Akt der Zustellung und die rechtlich...