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Zur Transparenz von Klauseln zum individuellen Asset Liability Modeling (ALM)
§§ 864a, 879 ABGB; Art 6 Klausel-RL; § 6 KSchG.
https://doi.org/10.47782/oeba202412088701
Zur Transparenz von Klauseln zum individuellen Asset Liability Modeling (ALM).
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Der Kl schloss mit der Bekl 2008 eine fondsgebundene Lebensversicherung, ausgestaltet als Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht ab. Versicherungsbeginn war der . Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, der Anlagehorizont betrug 25 Jahre. Der Versicherungsvertrag sollte als Tilgungsträger für einen Kredit dienen. Der Kl konnte das Darlehen frühzeitig aus anderen Mitteln zurückzahlen, weshalb die Bank den Versicherungsvertrag mit Schreiben vom an den Kl rückabtrat. Kurz darauf kündigte der...