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ÖBA 12, Dezember 2024, Seite 893

Sorgfaltspflichten und Fraud-Detection-Verfahren im Zahlungsverkehr

§§ 66, 67, 68 ZaDiG 2018.

https://doi.org/10.47782/oeba202412089301

Eine Haftung des Zahlungsdienstleisters aufgrund § 67, 68 ZaDiG 2018 für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge scheidet aus, wenn der Zahlungsdienstnutzer Zahlungsaufträge in einem ordnungsgemäß ausgestalteten Zwei-Faktor-Authentifizierungs-System der Bekl autorisiert hat. Ein davon unabhängiger Verstoß gegen allgemeine Schutz- und Sorgfaltspflichten ist nicht zu bejahen, wenn der Zahlungsdienstleister den Nutzer im Vorfeld eines tatsächlichen Betrugsfalls über bestehende Betrugsrisiken des sog „Phishing“ informiert hat und außerdem über eine wirksame automatisierte Transaktionsüberwachung verfügt, die aufgrund von Algorithmen erkennt, wenn eine – auch ordnungsgemäß aut...

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