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Opt-out-Sammelklage ohne Opt-out-Option via UWG?
In zwei Entscheidungen aus Juni und Juli 2024 hat das OLG Wien einen lauterkeitsrechtlichen „Folgenbeseitigungsanspruch“ bejaht. Damit sollen klagsbefugte Verbände den Verwender auf Basis des UWG zur Information der betroffenen Verbraucher über die Unwirksamkeit rechtswidriger AGB sowie zur Rückzahlung von auf deren Basis vereinnahmten Entgelten anhalten können. Kurz darauf hat der BGH zur deutschen Rechtslage entschieden, dass das dUWG keinen solchen auf Rückzahlung gerichteten Anspruch gewährt. Das gibt Anlass, dem (Nicht-)Bestehen eines derartigen „Folgenbeseitigungsanspruchs“ und seinem potentiellen Umfang auch für Österreich nachzugehen.
https://doi.org/10.47782/oeba202412085601
In two decisions handed down in June and July 2024, the Vienna Higher Regional Court (OLG Wien) recognized the existence of a “remedial claim” under unfair competition law. Under this claim, authorized associations invoking the Unfair Competition Act (UWG) can require the user of unlawful general terms and conditions (GTCs) to inform affected consumers about the GTCs‘ invalidity as well as to refund any payments received on their basis. Shortly thereafter, the German Federal Court of Justice (BGH) held that th...