Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 12, Dezember 2024, Seite 891

Zur „Sanierung“ fehlerhafter Widerrufsbelehrungen nach § 3 KSchG

§ 3 KSchG; Art 6 ROM I-VO.

https://doi.org/10.47782/oeba202412089101

Eine fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht kann nicht wirksam nachgeholt werden, wenn die nachträgliche Belehrung in umfangreiche AGB eingebettet und mit einer Erklärung versehen ist, dass sich für den Verbraucher kein Handlungsbedarf ergebe, sodass insgesamt verschleiert wird, dass sich die Belehrung auch auf frühere Verträge hätte beziehen sollen. Grundsätzlich gelten vereinbarte AGB nämlich nicht rückwirkend für einen bereits früher abgeschlossenen Vertrag, sondern nur pro futuro. Ohne deutlichen Hinweis auf eine gegenteilige Sonderregelung kann der Vertragspartner daher davon ausgehen, dass neue AGB nur Regelungen für neu abgeschlossene Verträge enthalten.

Aus de...

Daten werden geladen...