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Umdeutung einer verdeckten Ausschüttung in eine Einlagenrückzahlung (?)
Im gegenständlichen Fall war ua strittig, ob eine verdeckte Ausschüttung an einen Alleingesellschafter einer GmbH (nachträglich) auf dessen Ebene als steuerneutrale Einlagenrückzahlung qualifiziert werden kann oder bei diesem steuerpflichtig ist. Das BFG bejahte im Ergebnis, in Anlehnung an ein kürzlich ergangenes Judikat, die Möglichkeit einer wahlweisen steuerneutralen Einlagenrückzahlung auch im R$ahmen von verdeckten Ausschüttungen.
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RV/7104968/2017, Amtsrevision eingebracht |
1. Der Fall
Die beschwerdeführende GmbH (Bf) hat im Jahr 2009 eine Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft D-GmbH um 473.181,80 Euro veräußert. Ein Teil des Veräußerungserlöses iHv 20.000 Euro wurde bei der Bf buchhalterisch erfasst und von dieser auch tatsächlich vereinnahmt. Der Rest des Veräußerungserlöses iHv 453.181,80 Euro ist hingegen direkt unbar an den Alleingesellschafter der Bf übertragen worden. Dieser, zunächst als verdeckte Ausschüttung qualifizierte, Vorgang war im gegenständlichen Fall der Ausgangspunkt für die Beurteilung der Möglichkeit einer Umqualifizierung in eine (steuerneutrale) Einlagenrückzahlung. Der Beteiligungsveräußerung gingen die folgenden V...