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BFGjournal 7-8, August 2019, Seite 287
Grunderwerbsteuerliche Behandlung von Sacheinlagen in Körperschaften
Entscheidung: ; .
Norm: § 22 Abs 5 UmgrStG.
Der VfGH hat zu § 22 Abs 5 UmgrStG ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Der VfGH prüft die Anknüpfung an den Einheitswert für die Bemessung der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Eigentum an einer Baurechtseinlage samt dazugehörigem Superädifikat.