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Regierungsvorlage zum Wirksamwerden der AnaCredit-VO
Am wurde eine Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz (BWG), das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden, veröffentlicht. Durch dieses Gesetz soll das Wirksamwerden der AnaCredit-Verordnung (2016/867/EU) in Österreich ermöglicht werden.
Neben redaktionellen Änderungen werden durch die Regierungsvorlage im BWG auch inhaltliche Änderungen an den Meldepflichten vorgenommen, um Doppelmeldungen zu vermeiden. Zukünftig beträgt die Meldegrenze für Meldungen an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) 350.000 Euro für Meldepflichtige, die nicht vom Anwendungsbereich der AnaCredit-Verordnung erfasst sind, und 25.000 Euro für alle unter die AnaCredit-Verordnung fallenden Meldepflichtigen. Es ist außerdem eine quartalsweise Meldung von Verbriefungen und damit zusammenhängenden Risikoinformationen auf Einzelbasis durch Kreditinstitutsgruppen vorgesehen.
Durch Änderungen im Nationalbankgesetz wird sichergestellt, dass die erhobenen Daten in Hinblick auf das technische Meldeformat auch in das Datenmodell der OeNB einbezogen werden können. Die OeNB hat der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Zugriff auf die erhobenen Daten zu gewähren. Auf Anf...