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ZWF 2, März 2015, Seite 81

Paysafecard als selbständiger Wertträger

ZWF 2015/14

§§ 146, 148a StGB

OLG Innsbruck , 11 Bs 353/14w (RIS-Justiz RI0100023)

Paysafecards sind selbständige Wertträger. War der Vorsatz des Täters nicht darauf gerichtet, die Paysafecards selbst herauszulocken, sondern den PIN-Code zu deren Aktivierung auszuspähen, scheidet Betrug aus und ist das Verhalten des Täters nach § 148a StGB zu qualifizieren.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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