Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Selbstanzeige im schweizerischen Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht der Schweiz kennt keine einheitliche Regelung der Selbstanzeige. Die einzelnen Bestimmungen sind je nach Steuerart in den einzelnen Steuergesetzen oder im Bundesgesetz vom über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) enthalten. Im Bereich der direkten Steuern hat der Gesetzgeber die straflose Selbstanzeige erst per eingeführt. Mit der Einführung der straflosen Selbstanzeige im Bereich der direkten Steuern einher ging die sog Erbenamnestie. Um die Erben zu motivieren, die vom Erblasser nicht versteuerten Bestandteile von Einkommen und Vermögen nachzuerklären, wurde die Periode, für welche die vom Erblasser nicht entrichteten Steuern nachzuzahlen sind, von bisher zehn Jahren auf nunmehr drei Jahre verkürzt.
1. Ein erster Überblick
Diese gesetzgeberischen Maßnahmen haben die erhofften Anreize geschaffen. So sind seit Inkrafttreten dieser Gesetzesnovelle bis zum bei den zuständigen kantonalen Steuerverwaltungen rund 22.000 Nacherklärungen eingegangen, mit denen Vermögenswerte von schätzungsweise 14 bis 16 Mrd CHF nachgemeldet worden sind.
Auch im Kernstrafrecht sind seit der Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches per Strafbefreiungsgründe enthalten. Mit der...