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Einspruch wegen Rechtsverletzung
Öner/Walcher, Zum Einspruch nach § 106 StPO, ÖJZ 2014, 999
Die Autorinnen kommen zum Ergebnis, dass die Neuerungen im Einspruchsrecht nach § 106 StPO durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013 (BGBl I 2013/195) eine Erweiterung und Verbesserung des Rechtsschutzes im Ermittlungsverfahren bewirkt haben.
S dazu auch Goliasch, Einspruch wegen Rechtsverletzung nach § 106 StPO, JAP 2014/15, 68.
Mario Schmieder / Norbert Wess